Firmen im
Inland

Im Jahre 1996 wurde das Auslands-steuersystem in ein neues
Inlandssteuergesetz umgewandelt. Malta führte ein neues Unternehmensgesetz
ein und änderte das Einkommenssteuergesetz, um die International Holding
Company (IHC) und die International Tranding Company ITC) von heute
einzuführen. Sie sind normale maltesische Inlandsfirmen, die auf
internationaler Grundlage zu einem normalen Steuersatz (35%) besteuert
werden und deshalb nicht als Konstruktionen zur Steuervermeidung gesehen
werden. Bedeutende Steuerersparnisse können durch Rückerstattungen von
ausländischen Aktionären erzielt werden, die die allgemeine Steuerschult
auf 4,17 % reduziert, in manchen Fällen sogar auf 0 %.

Wir verweisen auch auf:
Internationale Handelsgesellschaften
Internationale Beteiligungsgesellschaften
Wett- und
Spielfirmen
Rückführung von ausländischen Firmen nach Malta
Bankkonten für
Ausländer
Doppelsteuerverträge
Trusts
(Treuhandverhältnisse)